Der Weihnachtsbaum sollte traditionellerweise spätestens am 6. Januar abgeschmückt und entsorgt werden. Doch was muss man bei der Entsorgung des Christbaums beachten?
Den Weihnachtsbaum einfach laut „Knut” auf die schwedische Art zu entsorgen, d.h. ihn einfach aus dem geöffneten Fenster zu werfen, ist wohl keine empfehlenswerte Variante, um seinen alten Tannenbaum loszuwerden. Diese durchaus öffentlichkeitsgefährdende Maßnahme ist hierzulande nicht erlaubt und so muss man wohl oder übel andere Wege in Betracht ziehen, um den ausgedienten Christbaum loszuwerden. weiterlesen »