Nikotingelbe Wohnung: Wann müssen Mieter renovieren?

Wurde jahrelang in einer Mietwohnung geraucht, macht sich das meist in vergilbten Türen und Lichtschaltern sowie in einem unangenehm Geruch bemerkbar. Viele Vermieter wollen das nicht einfach so hinnehmen und fordern den Mieter zur Renovierung auf. Doch wann ist der eigentlich dazu verpflichtet? Dieser Ratgeber bringt Licht ins Dunkel.

Wissenswertes zum Thema Verbotsklauseln

Grundsätzlich gilt: Rauchen ist in der Mietwohnung erlaubt, solange mit dem Mieter nicht explizit ein Rauchverbot ausgehandelt wurde. „Aushandeln“ bedeutet dabei, dass eine vom Vermieter vorformulierte Klausel, die das Rauchen verbietet, nicht ausreichend ist. Selbst ein sehr starker Zigarettenkonsum gilt in diesen Fällen als vertragsmäßig und stellt keinen Kündigungsgrund dar. Haben Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart, dass in den angemieteten Räumen nicht geraucht werden darf, also eine sogenannte Nichtraucherabrede getroffen, stellt das Rauchen eine Pflichtwidrigkeit dar: Der Vermieter darf Ihnen kündigen. In allen anderen Fällen wird der Zigarettenkonsum als vertragsmäßige, also erlaubte, Nutzung der Mietsache angesehen.

Was gilt beim Ende des Mietvertrags?

Bei Mietvertragsende kommt es darauf an, was zu Mietvertragsbeginn vereinbart wurde. Wurde vereinbart, dass nach Ende des Mietvertrags Schönheitsreparaturen vorgenommen werden müssen, können Vermieter nur dann einen Schadensersatzanspruch gegen ihre Mieter stellen, wenn sich die durch das Nikotin entstandenen Schäden nicht durch eine einfache Renovierung beseitigen lassen. Ist die im Mietvertrag festgehaltene Renovierungsklausel unwirksam, muss der Mieter seine Nikotinspuren nur dann entfernen, wenn eine übervertragsmäßige Abnutzung vorliegt. „Übervertragsmäßig“ bedeutet dabei, dass die Spuren des Zigarettenkonsums auch nach dem Streichen oder Tapezieren noch vorhanden sind. Aufgrund „normaler“ Nikotinablagerungen, wie sie bei der Nutzung der Mietsache entstehen, kann der Vermieter hingegen keinen Schadensersatz von seinem Mieter einfordern.

Gehen Sie auf Nummer sicher

Rauchen in der Mietwohnung ist immer wieder ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter – und das, obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist. Wer Konflikte beim Auszug vermeiden möchte, sollte dennoch darauf achten, dass die Mietsache nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch ganz einfach zur E-Zigarette wechseln. Interessierte können die E-Zigaretten zum Beispiel auf direct.red-kiwi.de kaufen.

IMG: Jürgen Maring – Fotolia

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